Liebe Gäste!
Nachfolgend die aktuellen Corona-Regeln in Hessen ab 25.11.21.
CORONA-REGELN IN HESSEN
Was gilt wo?
HOTELS UND ÜBERNACHTUNGEN
•2G-Pflicht für touristische Übernachtungen; ansonsten 3G mit täglichen Tests
•2G für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen (Speisesäle, Schwimmbäder pp.)
EINHEITLICHE MASKENPFLICHT
•Im Freien: Maskenpflicht, wenn Abstände
nicht eingehalten werden können
•Drinnen: Maskenpflicht (med. Masken) bis zum Sitzplatz. Ausnahme: Gastronomie
PRIVATE TREFFEN
•Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln
wird empfohlen. Testempfehlung, außer bei Geimpften und Genesen.
•Ab 25
Personen gelten Veranstaltungsregeln.
ARBEITSPLÄTZE
Geregelt durch das Bundesinfektionsschutzgesetz:
•Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist nur Arbeitsgebern und Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt.
•Ungeimpfte müssen im Zweifel selbst für Testnachweise an allen Arbeitstagen sorgen.
•Beschäftigten muss Homeoffice ermöglicht werden - es sei denn, dies ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich.
SCHULE
•Präsenzunterricht für
alle Klassen. Negativnachweis: 3x pro Woche.
•Maske im
Schulgebäude und auch am Sitzplatz.
•Bei Coronafall in der Klasse: 14 Tage
tägliche Tests.
KITA
• Regelbetrieb
SPORT
•Drinnen: : 2G-Pflicht
•Im Freien: Keine Einschränkungen
KULTURSTÄTTEN
(MUSEEN, GEDENKSTÄTTEN ETC.)
•Drinnen: : 2G-Pflicht
•Im Freien: Keine Einschränkungen
VERANSTALTUNGEN, (THEATER, KINO ETC.)
(AB 25 PERSONEN)
•Drinnen: 2G-Pflicht und Maskenpflicht am Platz.
•Im Freien: 3G-Pflicht ab 1.000 Personen.
•Ab 1.000 Personen: Genehmigungspflicht, max. 10 % der Teilnehmenden
dürfen nur getestet sein. Ausnahme: Kein 3G bei Volksfesten oder ähnlichen Veranstaltungen. Örtliche weitergehende Regelungen, insbesondere für Weihnachtsmärkte, bleiben
möglich.
•im Innenbereich 2G. Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte.
KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN
•2G-Pflicht, Ausnahme: 3G bei Friseuren und medizinisch und hygienisch notwendigen Behandlungen.
•FFP2 Maskenpflicht
EINZELHANDEL
• Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.
GASTRONOMIE
•Drinnen: 2G-Pflicht und Maskenpflicht bis zum Platz
•Drinnen und im Freien: Abstands- und Hygienekonzept
CLUBS/ DISCOTHEKEN
•Drinnen: Einlass nur für Geimpfte, Genesene mit aktuellem Test (2G plus),
Kontaktdatenerfassung und Hygienekonzept.
Masken und Abstand entfallen. Einlass unter 18 Jahren: Geimpft, genesen oder mit PCR-Test.
•Im Freien: 2G-Pflicht & Kontaktdatenerfassung.
ÖPNV
Geregelt durch das Bundesinfektionsschutzgesetz:
•3G-Pflicht
•Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden.
HOCHSCHULEN
• Überwiegend Präsenz-Semester.
• 3G-Pflicht und
Maskenpflicht auch am Platz
PROSTITUTIONS STÄTTEN
• 2G plus Test-Pflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.
Masken und Abstand entfallen.
3G = Genesen, geimpft oder getestet
2G = Geimpft oder genesen. Zusätzlich Personen, die sich aus
medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit Attest) und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Schülertestheft oder aktuellem Schnelltest.
Grundsätzliche Maskenpflicht und Abstandsregeln.
2G plus-Option = Zugang nur für Geimpfte oder Genesene mit aktuellem Test. Zusätzlich Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit Attest) und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit
Schülertestheft oder aktuellem Schnelltest.
Folge: keine Maskenpflicht, keine Abstandsregeln, keine Kapazitätsbeschränkungen.
Regelungen für Genesene und Geimpfte
•Geimpfte und Genesene sind bei
2G-Veranstaltungen von der Testpflicht befreit. Testempfehlung für private Treffen.
•Weiterhin Pflicht zum Maske-Tragen und Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln.
•Keine Quarantänepflicht nach Reisen oder Kontakt zu Infizierten, Ausnahme: Es bestand Kontakt zu einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante oder Einreise
aus einem Virusvarianten-Gebiet.