Liebe Gäste!

 

Nachfolgend die aktuellen Corona-Regeln in Hessen ab 25.11.21.

 

CORONA-REGELN IN HESSEN
Was gilt wo?

 

HOTELS UND ÜBERNACHTUNGEN

•2G-Pflicht für touristische Übernachtungen; ansonsten 3G mit täglichen Tests

•2G für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen (Speisesäle, Schwimmbäder pp.)

 

 

EINHEITLICHE MASKENPFLICHT
Im Freien: Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können
•Drinnen: Maskenpflicht (med. Masken) bis zum Sitzplatz. Ausnahme: Gastronomie

PRIVATE TREFFEN
Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln
wird empfohlen. Testempfehlung, außer bei Geimpften und Genesen.
Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.

ARBEITSPLÄTZE

Geregelt durch das Bundesinfektionsschutzgesetz:

Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist nur Arbeitsgebern und Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt.
•Ungeimpfte müssen im Zweifel selbst für Testnachweise an allen Arbeitstagen sorgen.
•Beschäftigten muss Homeoffice ermöglicht werden - es sei denn, dies ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich.

 

SCHULE
Präsenzunterricht für alle Klassen. Negativnachweis: 3x pro Woche.
Maske im Schulgebäude und auch am Sitzplatz.
Bei Coronafall in der Klasse: 14 Tage tägliche Tests.

 

KITA
• Regelbetrieb

 

SPORT
Drinnen: : 2G-Pflicht
Im Freien: Keine Einschränkungen

KULTURSTÄTTEN
(MUSEEN, GEDENKSTÄTTEN ETC.)

Drinnen: : 2G-Pflicht
Im Freien: Keine Einschränkungen

 

VERANSTALTUNGEN, (THEATER, KINO ETC.)
(AB 25 PERSONEN)
Drinnen: 2G-Pflicht und Maskenpflicht am Platz.
•Im Freien: 3G-Pflicht ab 1.000 Personen.
•Ab 1.000 Personen: Genehmigungspflicht, max. 10 % der Teilnehmenden
dürfen nur getestet sein. Ausnahme: Kein 3G bei Volksfesten oder ähnlichen Veranstaltungen. Örtliche weitergehende Regelungen, insbesondere für Weihnachtsmärkte, bleiben möglich.
im Innenbereich 2G. Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte.

KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN
•2G-Pflicht, Ausnahme: 3G bei Friseuren und medizinisch und hygienisch notwendigen Behandlungen.
•FFP2 Maskenpflicht

 

EINZELHANDEL
• Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.


GASTRONOMIE
Drinnen: 2G-Pflicht und Maskenpflicht bis zum Platz
Drinnen und im Freien: Abstands- und Hygienekonzept

CLUBS/ DISCOTHEKEN
Drinnen: Einlass nur für Geimpfte, Genesene mit aktuellem Test (2G plus), Kontaktdatenerfassung und Hygienekonzept.

Masken und Abstand entfallen. Einlass unter 18 Jahren: Geimpft, genesen oder mit PCR-Test.
Im Freien: 2G-Pflicht & Kontaktdatenerfassung.

 

ÖPNV

Geregelt durch das Bundesinfektionsschutzgesetz:
•3G-Pflicht
•Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden.


HOCHSCHULEN
• Überwiegend Präsenz-Semester.
• 3G-Pflicht und Maskenpflicht auch am Platz

 

PROSTITUTIONS STÄTTEN
• 2G plus Test-Pflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.

Masken und Abstand entfallen.

 

3G = Genesen, geimpft oder getestet

2G = Geimpft oder genesen. Zusätzlich Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit Attest) und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Schülertestheft oder aktuellem Schnelltest.

Grundsätzliche Maskenpflicht und Abstandsregeln.

2G plus-Option = Zugang nur für Geimpfte oder Genesene mit aktuellem Test. Zusätzlich Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit Attest) und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Schülertestheft oder aktuellem Schnelltest.

Folge:  keine Maskenpflicht, keine Abstandsregeln, keine Kapazitätsbeschränkungen.

 

 

Regelungen für Genesene und Geimpfte
Geimpfte und Genesene sind bei 2G-Veranstaltungen von der Testpflicht befreit. Testempfehlung für private Treffen.
Weiterhin Pflicht zum Maske-Tragen und Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln.
Keine Quarantänepflicht nach Reisen oder Kontakt zu Infizierten, Ausnahme: Es bestand Kontakt zu einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante oder Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet.